Die Orgel in der Kirche St. Urban zu Mendhausen

Die Orgel aus dem Jahr 1719 wurde von Orgelbauer Nicolaus Seeber gebaut. Der Vertrag mit dem „Stadtorganisten Seeber in Römhild“ wurde am 28. Januar 1718 geschlossen.


Heute befindet sich hinter dem barocken Seeber-Prospekt ein Instrument des Orgelbauers Michael Schmidt aus Schmiedefeld. Es wurde 1849 erbaut.


 

Attestatum des Meininger Organisten Joh. Nicol. Meder über die von Nicol. Seeber gebauten Orgeln in Mendhausen (1719) und Haina (1720)

 

Demnach auff der Hochfürstl. Sächs. Ambts und Geistl. Unter Gerichts zu Römhild Grosg. Genehmhaltung ich requiriret worden, S.T.H. Nicolaus Sebers Berühmten Musico und Stadt Organisten daselbst Beede zu Gottes Ehre neu verfertigte OrgelWercke Als das erste zu Mendhausen 1719. Johanni, und das andere zu Hayna den 30. 8bris 1720 in ptaesantia des Hoch Ehrw. pp Herrn Laurentij Hartmann Schencken, Hochverordneter Superint. u. Assessoris Cons. inferni und S.T. des Hochfürstl. Ambtmanns H. Güttichen, deren Herren Pastorum und Gemeinden jeglichen Orts nach meiner geringen Science u. Pflichten zu tentiren, wie auch alle darzu gehörige requisita zu examiniren, so attestire pflichtgemäßig und ohne einige flatterie, dass solche Wercke also befunden:

 

1.) Sind die Corpora oder Geheuß Thürme Beeder Wercke nach der Architectur und prportion wohlgemacht.

 

2.) Die Bälge haben ihre ordentliche Länge und Weite nach der Proportion und sind mit Pferdadern und zum Überfluß mit großen Adern an den Seiten verwahret, und angebohrt, welches man in wenigen Wercken findet. Der Wind ist ordentl. abgetheilet u. nach der Probe und Wind Wage abgewogen, dass jede Stimme im eintzeln, so wohl, alß Zu Ziehung des gantzen Wercks sattsamen Wind hat, und nicht der geringste Tremor oder Schlucken vermerket wird.

 

3.) Die Windführungen sind wohl und Dauerhafft gemacht, auch durch einen scharffen, doch darbey Lieblichen Wind also ein gerichtet, dass nicht das Geringste darbey vorfallen kann.

 

4.) Die Wind Laden u. Cancellen sind des gleichen fleißig ausgearbeitet, und eingetheilet, dass jede Pfeiffe ihren ordentlichen Wind hat, und kein Durchstecher, Heuler oder Zusammen Lauffen der Register zu mercken ist, und sind die Pfeiffen Stöcke also weit gesetzet, dass man zu ieder Pfeiffe kommen und derselben helffen kann.

 

5.) Das Pfeiffen Werck allzusammen ist an Zien u. Metall wohl legieret, und sauber gelötet, auch also intonieret, dass eine jegliche Stimme ihren ordentlichen Ton von sich giebet und nicht eine hauchet, u. die andere Doup oder starck gehet, und ist nur der modus im Spielen der Violadigamb. u. Salicional wohl in Acht zu nehmen, welche flüchtig und auff eine andere Art alß ein Principal zu tractiren.

 

6.) Die Register sind auch gut geführet, lassen sich gemachsam heraus u. ein führen, so sind auch die Claviere und Pedal nach Gelegenheit der Verführung, so manchmahl in Brust Positiven nicht anders an zu bringen, wohl zu tractiren u. bey Veränderung des Wetters mit Schrauben versehen.

 

7.) Was das Vornehmste ist, so habe solche Wercke nach der heutigen Stimmung u. Monocordo Wohl und zieml.maßen intoniret, und einer Liebl. Harmonie und reinem Klang angetroffen, andere Qualitäten zu übergehen.

 

Wann dann obengedachter Herr Seber alß Meister u. Verfertiger dieser Wercke, welche, wie vorgesetzte puncta zeigen, in Wahrheit Wohl u. gut gemacht, mich umb ein Glaubwürdig Attestat, welches er wieder so wohl Hohen alß niederigen Standes vor zeigen könne, gebeten, alß habe zu Steuer der Wahrheit hiermit gegen iedermänniglichen attestieren wollen, dass ged. Herr Seber ein Orgel Werck mit allen requisiten nach der neuen Art ohne Mangel zu verfertigen wohl geschickt u. qualifiziret, und also Ihme der Gleichen Arbeit zu verdingen man wohl gesichert sey, dahero ich dessen Persohn, und wohl fundirte Orgelmacher Kunst iedermänniglichen hier durch ohne einiges Bedencken u. mit gutem Gewissen recomendire mit der Versicherung, dass Er dasjenige was er accordiret zu praesentiren wohl im Stande sey, Wie dann das Werck bereits den Mstr. lobet; Zu mehrer Beglaubigung, habe dieses auff sein Begehren unter eigenhändiger Unterschrifft u. Besiegelung von mir gestellet. So geschehen in der Fürstl. Sachs. Hennebg. Residentz Meiningen den 7. Nov. 1720

( L.S. ) Joh. Nicol. Meder

E E. Raths, Kirchen Probst

Hospital Casten Verwalter

u. Organist das."